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§ 1 - Allgemeines

1. Der selbständige Buchhalter erbringt eine Hilfeleistung im Buchhaltungswesen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz, nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüber hinausgehende Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder Abschluss einer Buchhaltung.

2. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, den Computer des Buchhalters unentgeltlich zu nutzen, um die Umsatzsteuer für sein Unternehmen per Elster an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Kopie für die Unterlagen kann ebenfalls erstellt und an den Buchhalter weitergegeben werden.

3.  Die Erstellung erfolgt über ein Buchhaltungsprogramm, welches vom Buchhalter zur Erfassung der Buchungsunterlagen genutzt wird.

4. Der selbständige Buchhalter ist nach dem Gesetz verpflichtet, über alle Tatsachen, die Ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber Ihn schriftlich entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

5. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

§ 2 - Auftraggeber

1. Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Währungsbeträge in seinen vollständigen monatlichen Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers.

2. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit er zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

3. Unterlässt der Auftraggeber eine Ihm nach Abs. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem verstreichen der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen.

§ 3 - Vergütung

1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung und ist sofort ohne Abzug fällig.

§ 4 - Haftung

Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden. Jeder Schadensfall wird von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragsnehmer geprüft. Diese beurteilt, ob tatsächlich ein Vermögensschaden beim Auftraggeber entstanden ist oder nicht.

§ 5 - Vertragsdauer / Kündigung

1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Ein unbefristeter Vertrag kann von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626ff BGB gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 6 - Schlussbestimmungen

1. Für den Auftrag, seine Ausführungen und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers.

2. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.